(Augsburg) 9. Oktober 1794. Doppelblatt mit 4 S. Text. 4°.
Enthält 8 Punkte in denen die Handhabung geregelt ist, wie "Erkaufung des geschnittenen Zeugs auf dem Lech und der Wertach", Berücksichtigung "daß die Wertach die wenigste Zeit des Jahrs mit Flößen kann befahren werden", die Liegezeit der Flöße, Abwicklung des Handels in der Stadt und die Erweiterung des Handels mit Brettern während der Zeit der Kirchweih.
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