Wilfried Melchior Antiquariat
Württemberg, Friedrich König von

Brandschadens-Umlage.

Verordnung.

Stuttgart, 19. Juli 1806. Doppelblatt (2 ungez. Seiten Text und 2 Seiten weiß). Kl.-Folio. - Großformatiger Originaldruck für Aushang und Kanzlei.
Gebäudebrandversicherung. - Seit Errichtung der Brand-Versicherungs-Anstalt in Neu-Württembergischen Landen haben sich mehrere "Brand-Unglüksfälle" ereignet und sind die verunglückten Mitglieder entschädigt worden. Für künftige Fälle und zur Bestreitung der Instituts-Ausgaben wird für einen angemessen Geld-Vorrat eine "Umlage zu Sechs Kreuzer von jedem Hundert Gulden des Gebäude-Anschlags" bestimmt.

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