Stuttgart, 4. Juni 1807. Doppelblatt (3 ungez. S. Text und 1 S. weiß). Folio.
Bekanntmachung einer weiteren neuen "Maaßregel...auf das Verhältniß der bisherigen Kriegs-Erlittenheiten" mit der Wahl der Naturallieferung von Mehl oder Zahlung von Geld, "so muß der Betrag...für die Station Stuttgart an den Burgermeister Magirus, und für Ludwigsburg an die dortige Stadt- und Amts-Pfleg...eingesendet werden", die Qualität des abzuliefernden Mehls nur "aus guten Früchten erzeugt, wobei die Ausflüchten...der Commis-Bäcker abgeschnitten werden...[und]...um andere Unordnungen abzuwenden, kein Lieferungs-Akkord mit Einwohnern von Ludwigsburg geschlossen" werden darf. Aufgeführt sind Meel [Mehl], Haber, Heu und Stroh als Fourrage.
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