Wilfried Melchior Antiquariat

Annahme der Verbrecher zur Festungsstrafe.

In: Gouvernementsblatt für die...Provinzen zwischen der Elbe und Weser. S. 695-696.

Halberstadt, den 28. Januar 1815. S. (693)-700. Gr.-8°. Orig.-Gefalteter Druckbogen. (Gouv.-Bl. Nro. 62).
* Genannt sind die neu zu Preußen hinzugekommenen Festungen Magdeburg, Erfurt und Wesel, bei denen die Festungskommandanten dazu angewiesen wurden. Im Anschluß folgen drei Bekanntmachungen des Konsistorium mit Regularien zur Verheiratung von Soldaten ("Kantonisten und Militärpersonen").

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