Halberstadt, den 2. Januar 1815. S. (557)-560. Gr.-8°. Orig.-Gefalteter Druckbogen. (Gouv.-Bl. Nro. 51).
* Über die Verwaltung der Pflegebefohlenen. Voran geht auf der ersten Seite eine Bekanntmachung zur "Verpflichtung der Gensdarmen, sich als solche auf Erfordern zu legitimiren" (wie heute Dienstausweis der Polizei) durch den Obrist-Lieutenant und Ober-Brigadier der Gendarmerie: von Schwarzenau. - Stichwort: Poizeigeschichte, Sachsen-Anhalt.
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