Berlin, Reichsverlagsamt 1939. S. 2127-2130. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 217). - Sehr guter Zustand.
* Diese Ausgabe enthält eine knappen Abschnitt über Brieftauben, der besagt, daß die Ein- und Ausfuhr von Brieftauben, die zur Nachrichtenübermittelung geegnet sind, verboten ist. - Desweiteren in dieser Ausgabe eine "Verordnung über die Rechtsverhältnisse der in den Austria-Tabakwerke AG. Vormals Österreichische Tabakregie, in Wien übertretenden Bediensteten der Österreichishcen Tabakregie. Vom 24. Oktober 1939" über drei Seiten. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Landwirtschaft: Viehzucht, Geflügel, Tauben").
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