Wilfried Melchior Antiquariat

Ausschreibung der Regierung zu Hanau, vom 20sten Februar 1820, das Verbot aller Zehrungen auf Kosten der Gemeinde-Kassen betreffend.

Jahr 1820. Nr. 4. Februar.

Cassel 1820. S. 39-46 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Slg. von Gesetze etc. für die kurhess. Staaten, 4).
* Auf der ersten Seite ganzseitig diese Kundmachung. Die Gemeinden und Verwaltungen gaben "bedeutende Summen jährlich für Zehrungen" aus, daher war die "Schuldenlast dieser Gemeinden großentheils aus solchen erwachsen". Sämtliche Beamten galt das zur Nachachtung, besonders in den Hoheitsämtern Meerholz und Wächtersbach, sowie in den Gerichten Ramholz und Praunheim. - Erklärung: Essen und Trinken im Gasthaus aus Anlaß von Beerdigungen (Leichenschmauß) und andere Ereignisse und Vorkommnisse. - Desweiteren in dieser Nummer noch das "Ausschreiben der Regierung zu Fulda, vom 2ten März 1820, wider das Wallfahren in das Ausland und den feierlichen oder haufenweisen Durchzug ausländischer Wallfahrer" (Bei Strafe wurde die Wallfahrt ins Eichsfeld und nach Walldürn untersagt, sowie das "verbotswidrige Betteln in den auf ihrem Wege gelegenen Ortschaften" verurteilt und sollte dieser Mißbrauch durch Justiz- und Polizeibeamte verhindert werden).

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