Wilfried Melchior Antiquariat

Bekanntmachung, die Anordnung der Kurfürstlich Hessischen Regierung über die Zulassung in die dortseitigen Lande von wandernden ausländischen Handwerksgesellen und anderen Reisenden, welche Arbeit suchen, betr.

Darmstadt am 6. November 1828.

Darmstadt, Druck Großherzogliche Invaliden-Anstalt 1828. 4 Blatt mit acht Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 46).
* Diese Bekanntmachung ganzseitig vorn (Begriffe der Abschnitte: "Reiselegitimation", "arbeitslos", "Reisegeld", "Impfung", "Wiederaufnahme in die Heimat") und auf der nächsten Seite, auf den vier Innenseiten eine Tabelle mit "Uebersicht der für das Jahr 1828 auszuschlagenden Communalgelder in der Provinz Oberhessen", hier der zur Verfügung stehende Haushalt der Kommunen im Landratsbezirk Gießen. Aufgeführt sind: Albach, Altenbuseck, Allendorf an der Lahn, Allendorf an der Lumda, Annerod, Bersrod, Beuren, Burkhardsfelden, Crumbach, Daubringen, Fellingshausen, Frankenbach, Garbenteich, Giessen, Grossenlinden, Grossenbuseck, Hausen, Hermannstein, Heuchelheim, Kirchgöns, Kleinlinden, Königsberg, Langgöns, Leibgestern, Lollar, Mainzlar, Naunheim, Oppenrod, Pohlgöns, Reiskirchen, Rodheim, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Steinberg u. Watzenborn, Trohe, Waldgirmes und Wieseck.

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