Wilfried Melchior Antiquariat

Vertrag, zwischen dem Norddeutschen Bunde und dem Großherzogthum Hessen wegen wechselseitiger Gewährung der Rechtshülfe.

Vom 18. März 1870.

Berlin, Decker 1870. S. 607-618 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 588).
* Bevollmächtigte an dem Vertrag waren Legationsrat Bernhard König und Herrmann von Schelling für Preußen, sowie Staatsrat Heinrich Franck für das Großherzogtum Hessen. - Abschnitte: "Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten", "Strafsachen", "Allgemeine Bestimmungen". Den Austausch der Ratifikation nahmen für den abwesenden Minister Freiherr von Dalwigk dann der Legationsrat von Wentzel und der Ministerialrat Dr. Neidhardt vor. - Als Anhang dieser Ausgabe folgt die Bekanngabe der Ernennung durch den Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach für Staatsrat [Gottfried Theodor] Stichling (für den verstorbenen Staatsminister Dr. von Watzdorf) als Bundesrat.

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