Berlin, Decker 1870. S. 311-338 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 500-505).
* Enthält zuvor noch ein Gesetz zur Besteuerung des inländischen Rübenzucker. Gesetz, betreffend die St. Gotthard-Eisenbahn. Vom 31. Mai 1870. (Beitritt zum Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich, zur Subventionierung der Gotthardbahn). Nach den zwei genannten Gesetzen zur Flößerei eine ausführliche "Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf Deutschen Kauffahrteischiffen" mit (ab Seite 315) "Anordnungen" zur Prüfung in 23 Paragraphen für die "große Fahrt" und in 20 Paragraphen für "kleine Fahrt", sowie als Anlage die "Steuermannsprüfung", "Schifferprüfung für kleine Fahrt" usw., alle mit Prüfungskenntnisse, sodann noch Musterformulare der fünf Zeugnisse.
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