Berlin, Decker 1867. S. 125-136 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 21-22).
* Dabei: Beilage A. ("...bestimme Ich,...daß es statthaft ist, die einquartierten Soldaten je zwei in einem Bette beisammen schlafen zu lassen, aufgehoben...und dagegen...einschläfrige Lagerstellen zu gewähren"). Anlage B. ("Auszug aus dem Reglement über die Naturalverpflegung der Truppen im Frieden vom 13. Mai 1858" über die Marschverpflegung). In Nr. 22 die Wehrpflicht, über Einberufung, Dienstzeit, Einteilungen u. v. m. für "Junge Leute von Bildung" bis zur Reserve Landsturm.
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