Darmstadt 1861. S. 73-88. 4°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 9).
* Zur Bezahlung der Rabbinen, auf einer halben Seite bekanntgegeben, daran anschließend eine ganze Seite mit Tabelle als "Uebersicht der für das Jahre 1761 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Gießen" (aufgeüfhrt sind mit Zahlen: Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Beuern, Burkhardsfelden, Ettingshausen, Gießen, Großen-Buseck mit Reiskirchen, Großen-Linden, Hermannstein, Holzheim mit Grüningen, Lang-Göns mit Kirch-Göns und Pohl-Göns, Leihgestern, Lich, Lollar mit Ruttershausen, Mainzlar und Daubringen, Steinbach, Waldgirmes mit Naunheim, Watzenborn mit Steinberg und Garbenteich, Wieseck. Anschließend eine halbe Seite dasselbe für den Kreis Vöhl (Alten-Lotheim, Eimelrod, Höringhausen, Vöhl mit Basdorf, Marienhagen und Ober-Werba.
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