Wilfried Melchior Antiquariat

Gesetz vom 25. Juni 1853 über die Wahl der Landtagsabgeordneten für das Herzogthum.

Und: Verordnung vom 12. October 1853, betreffedn die Auflösung des gegenwärtigen Landtags.

Meiningen 1853. 10 Blatt mit 19 Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Slg. VO. Hzt. Sa.-M., 22 und 31-32).
* "Wir Bernhard, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen-Meiningen etc". Enthält die "Bestimmungen über die Zusammensetzung des Landtags" (mit Angaben über Abgeordnetenzahl von Herzog, Besitzer größerer gebundener Güter, Städte, Landbewohner, sowie Angaben über die Wahlbezirke größerer Güter Verwaltungsämtern Salzungen, Wasungen, Meiningen, Römhild und Hildburghausen, als zweiter Bezirk die Verwaltungsämtern Eisfeld, Sonneberg, Gräfenthal, Saalfeld, Camburg und Crannichfeld - sowie jeweils fünf Städte zusammengefasst als Bezirke: Meiningen, Wasungen und Salzungen; Hildburghausen, Römhild, Themar, Heldburg und Ummerstadt; Sonneberg, Eisfeld, Schalkau, Gräfenthal, Lehesten; Saalfeld,Pößneck, Camberg und Crannichfeld [Kranichfeld]). - Im angefügten Dokument für den 12. Oktober wird verkündet "Der gegenwärtige Landtag wird hiermit aufgelöst..."Es sollen sofort neue Wahlen vorgenommen werden...". Gedruckt unterzeichnet von Bernhard Erich Freund, sowie Wechmar, E. Hoßfeld, Dr. Oberländer, Harbou. - Stichworte: Auflösung Landtag von Thüringen, Neuwahlen.

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