Charlottenburg, den 8. Dezember 1843. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2405).
* Wandergewerbe: Warenbestellungen nur bei Gewerbetreibenden mit Gewerbeschein..." für Fabriksachen, Werkezuge und andere Dinge, dagegen "Bestellungen auf Wein" auch bei anderen Personen als Gewerbetreibenden möglich war. Umherreisen mit Gegenständen für Wiederverkäufer durfte keine Waren (nur Proben und Muster) mit sich führen (Warenbestellungen), ergänzend Strafmaß. - Stichworte (so nicht genannt) Umherziehen, Hausierer.
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