Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung wegen Festsetzung des Jahres 1797. als Normaljahr zum Schutze gegen fiskalische Ansprüche in den Städten Danzig und Thorn und deren beiderseitigen, so wie in den zur Provinz Preußen gehörigen vormals Süd- und Neu-Ostpreußischen Landestheilen.

D. d. den 24. November 1843.

Charlottenburg, den 24. November 1843. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2403).
* "Mit Inbegriff von Ermland und Netzedistrikt. Abgedruckt ist nach der Erläuterung die alte "Verordnung wegen der für Westpreußen bestimmten gegen fiskalische Ansprüche schützenden Besitzzeit im Jahre 1797 / vom 9. Dezember 1798" und "Deklaration der Verordnung vom 18. Dezember 1798. wegen der für Westpreußen bestimmten gegen fiskalische Ansprüche schützenden Besitzzeit vom Jahre 1797. / D. d. 23. Dezember 1799".

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