Charlottenburg, den 24. November 1843. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4° Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2403).
* "Mit Inbegriff von Ermland und Netzedistrikt. Abgedruckt ist nach der Erläuterung die alte "Verordnung wegen der für Westpreußen bestimmten gegen fiskalische Ansprüche schützenden Besitzzeit im Jahre 1797 / vom 9. Dezember 1798" und "Deklaration der Verordnung vom 18. Dezember 1798. wegen der für Westpreußen bestimmten gegen fiskalische Ansprüche schützenden Besitzzeit vom Jahre 1797. / D. d. 23. Dezember 1799".
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