Dresden 1825. 3 Blatt (S. 17-2, komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 2).
* "...zur Verhütung des immer noch häufig Statt findenden herumziehens vagabondirender, besonders ausländischer Handwerksbursche in hiesigen Landen". Eingeführt wurde das "Wanderbuch für einen Gesellen", dessen Handhabung in elf Paragraphen beschrieben ist. - Fahrende Gesellen.
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