Berlin, Reichsverlagsamt 1941. S. 375-380 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. II, Nr. 42). - Sehr guter Zustand.
* Abgedruckt ist das Abkommen im Wortlaut. Am Beginn gedruckt unterzeichnet für den "Reichsminister des Auswärtigen, in Vertretung Freiherr von Weizsäcker". In Ankara unterzeichneten dann nach dortiger Angabe Franz von Papen und Carl Clodius auf der einen Seite und S. Saracoglu, N. Menemencioglu und H. N. Kesmir auf der anderen Seite. Der Zahlungsverkehr war z. Tl. Bei der "T.C. Merkez Bankasi, Filiale Istanbul" in türkische Pfund.
Bestellnummer: 173500
20,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten