Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines deutsch-ungarischen Notenwechsels über die Einfuhr von Schilfrohr. Und: Abkommen über den Luftverklehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Ungarn.

Berlin, den 26. April 1934.

Berlin, Reichsdruckerei 1934. S. 269-278 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. II, Nr. 23).
* Unterzeichnung durch Bekanntgabe von Reichsminister Freiherr von Neurrath. In Budapest am 25. April 1934, Deutsche Gesandtschaft, gedruckt unterzeichnet durch Georg von Mackensen einerseits und Koloman von Kánya andererseits. In der daran anschließenden Bekanntmachung ist der Text zweisprachige Deutsch und Ungarisch, die Bevollmächtigten waren Hans von Schoen und Alfred Wegert einerseits und Géza Tormay von Nádudvar andererseits. - Stichworte: Enzweihingen, Leinfelderhof.

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