Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Abkommens über den Handels- und Zahlungsverkehr zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Chile.

Berlin, den 26. Januar 1934.

Berlin, Reichsdruckerei 1934. 4 Blatt mit acht Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. II, Nr. 4).
* Enthält das "Vorläufige Abkommen über den..." vom 22. Januar. Bevollmächtigte waren Bernhard Wilhelm von Bülow und Luis V. de Porto-Seguro. Der Schwerpunkt lag hier auf Chilesalpeter und Kupfer, die übrige chilenische Ausfuhr ist mit einer "Warenliste" detailiert erklärt.

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