Wilfried Melchior Antiquariat

Vierte Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes.

Vom 17. Mai 1942.

Berlin, Reichsverlagsamt 1942. S. 345-350. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 57). - Sehr guter Zustand.
* Die 4. Verordnung über die ersten beiden Seiten dieser Ausgabe. Aufgehoben wurde das Halterverbot innerhalb 6 km zur Reichsgrenze, Schließung der Taubenschläge und Freiflugsperre an der Grenze zu Dänemark entlang der Verbindungslinie zwischen der Insel Fehmarn, den Orten Nieby Kr. Eckernförde, Thumby Kr. Eckernförde, Lindau, Böklund, Gammellund Sollerup, Vollstedt, Langenhorn, den Inseln Oland und Föhr. Daran anschließend findet sich noch eine zweiseitige "Zweite Verordnung zur Durchführugn der Reichsapothekerordnung. Vom 26. Mai 1942", welche neue Beschäftigungserlaubnis in einer Apotheke regelte ("deutschen oder artverwandten Blutes und politisch zuverlässig" bzw. für nicht deutsche Staatsangehörige und Studierende), sowie die "Paßstrafordnung. Vom 27. Mai 1942", die das Strafmaß beim unerlaubten Überschreiten der Grenze regelte, bzw. bei unbefugten Grenzübertritt sich der "Paßnachschau" (Grenzkontrollen) entzog (3 Seiten, Gültigkeit auch für "Protektorat Böhmen und Mähren, Generalgouvernement, dem Elsaß, Lothringen, Luxemburg, der Untersteiermark, den besetzten Gebieten Kärntens und Krains, dem Bezirk Bialystok und den neu besetzten Ostgebieten"). * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Landwirtschaft: Viehzucht, Geflügel, Tauben").

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