Verordnung über die Einführung von Vorschriften zum Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten und Schuldurkunden verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung in der Ostmark und in den sudetendeutschen Gebieten.
Berlin, den 29. April 1939.
Berlin, Reichsverlagsamt 1939. S. 909-912. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 91). - Sehr guter Zustand.