Wilfried Melchior Antiquariat

Verordnung über den Anbau von Weinreben.

Berlin, den 6. März 1937.

Berlin, Reichsverlagsamt 1937. S. 297-304 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 032). - Sehr guter Zustand.
* Deutsches Reich (Dreittes Reich): Weinbauverordnung des Reichsnährstands ganzseitig auf der Vorderseite dieser Ausgabe plaziert. Gedruckt unterzeichnet von Staatsekretär Moritz. Über Neupflanzung von Weinreben, Rebschulen, Neuanpflanzung der Weinberge, Bekämpfung der Reblaus u. a. auf zwei Seiten. Daran anschließend noch die Justizbeitreibungsordnung und mehrere Sieten zu Gebietsbereinigungen in Hamburg mit Lübeck, Landkreis Eutin, Landkreis Herzogtum Lauenburg, auch Groß-Hamburg. Ein kleiner Zusatz nennt dafür auch den Vils-See im Landkreis Ostprignitz, der in den Kreis Waren eingegliedert wurde (gedruckt unterzeichnet Graf Schwerin von Krosigk und Innenminster Frick). - (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Wein".

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