Stuttgart 1806. S. 95-102. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Leicht gebräunt.
* Daran anschließend folgen die Reskripte "den Verkauf der Sensen und Sicheln betr.", "Verbot, Fallen auf Fischottern zu legen", "die Verbindlichkeit auf der Universität Tübingen zu studiren betr.", "Behandlung widersezlicher Separatisten" (Abnahme des Hutes, Kokarden etc. Tragen verboten), "Aufhebung des Commun-Wildschüzen-Instituts" (wg. Wildschaden), "Aufhebung der freien Pürsch" und das "General-Rescript, die Bestrafung der fleischlichen Verbrechen betr.".
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