Stuttgart 1806. S. 5-20 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Leicht gebräunt.
* Das wichtige Gerüst des neue Königreich Württemberg, das in Behörden, Verwaltung und Strukturen das administrative Leben in 71 Paragraphen regelte. "Da wir Uns auch Allergnädigst bewogen gefunden haben, für Unsere sämmtliche Staaten ein Staats-Ministerium zu bestellen...die Benennung Kabinets-Ministerium beizulegen...geben wir zu erkennen". Zuvor abgedruckt die "Königl. Verordnung betr. die Form der schriftlichen Eingaben, an die Königl. Collegien, und daß alle Berichte und Exhibita, die bisher an das Geh. Raths-Collegium gerichtet worden, künftighin an das Königl., Staats Ministerium zu richten seien. d. d. 7. Jan 1806". ("...daß in Zukunft in allen schriftlichen Eingaben, statt der förmlichen Anrede, oben [Von Gottes Gnaden...etc.etc.]...bloß 'Eure Königliche Majestät' und dann auf der Adresse 'An den König' gesetzt" wird).
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