Berlin, R. v. Decker 1941. 1 Blatt. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 14542-14543).
* Enthält die "Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 3. September 1932. Vom 19. April 1941", welcher die Schulaufsicht über die Taubstummen- und Blindenschulen mit Ausnahme der Blindenstudienanstalt in Marburg a. d. Lahn hervorhebt. Anschließend die knappe "Verordnung über kirchliche Feiertage. Vom 5. Mai 1941", über den "Schutz der kirchlichen Feiertage", der während des Krieges keine Anwendung findet ("Der Zeitpunkt der Beendigung des Krieges im Sinne dieser Anordnung wird durch Verordnung bestimmt", gedruckt unterzeichnet durch "Heydrich").
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