Berlin, Reichsdruckerei 1933. S. 165-183 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 13893). - Eingeschränkte Liefermöglichkeit beachten.
* Enthält die "Grundgedanken" und die "Erbfolge kraft Anerbenrechts", beginnend "Das Staatsministerium hat das folgende Gesetz beschlossen: "Bäuerliches Erbhofrecht" vom 15. Mai 1933, dessen erster Satz lautet "Die unlösbare Verbundenheit von Blut und Boden ist die unerläßliche Voraussetzung für das gesunde Leben eines Volkes". In der Anlage ist aufgeführt, daß es Landschaften mit Anerbensitte gab und welche ohne. - Stichworte: Erbrecht, Anerben, Bauernhof.
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