Wilfried Melchior Antiquariat

Preußische Gesetzsa mmlung.

Jahrgang 1933. Nr. 20.

Berlin, Reichsdruckerei 1933. S. 71-78. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 13854-13855).
* Enthält die "Tier- und Pflanzenschutzverordnung" vom 10. März 1933. "Geschütze Tiere und Pflanzen" sind in Gruppen aufgeführt: Säugetiere, Vögel, Kriechtiere und Lurche [nur die Sumpfschildkröte, Emys orbicularis], Insekten, sodann "vollständig geschützte Pflanzen" und solche mit "unterirdischen Dauerorganen". Sodann allgemeiner Teil für den Schutz, Ausnahmen, Strafen, Überleitungsbestimmungen. Jagdbare Tiere bilden den Abschluß. - Stichwort: Tierschutz.

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