Berlin, Reichsdruckerei 1927. S. 139-146. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 13260).
* Enthält das "Niersgesetz. Vom 22. Juli 1927". Für das Niederschlagsgebiet der Niers bis zur holländischen Grenze wird eine Genossenschaft gebildet mit dem Namen "Niersverband". Regelte in 43 Paragraphen die Angelegenheiten der im Niersverband aufgehenden Genossenschaften: der "Niersgenossenschaft" zu Mönchengladbach und der "Niersräumungsgenossneschaft" zu Viersen.
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