Berlin, Reichsdruckerei 1926. S. 13-20. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 13047).
* Enthält: Das "Lippegesetz. Vom 19. Januar 1926". Im Paragraph 1 heißt es dort: "Für das Niederschlagsgebiet der Lippe unterhalb bis zur Mündung wird eine Genossenschaft gebildet mit dem Namen "Lippeverband"". Regulareine in 43 Paragraphen, auch der die Geschäfte für den Verband der Seke regelte von nun der Lippeverband.
Bestellnummer: 165104
15,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten