Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 571-574. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12864-12865).
* Enthält: "Verordnung über die einheitliche Auflösung zwischenstaatlicher gebundener Vermögen. Vom 30. Juni 1924. Vereinbarung zwischen dem Freistaat Preußen und dem Freistaat Anhalt wegen einheitlicher Auflösung zwischenstaatlicher gebundener Vermögen. Um die gebotene einheitliche Auflösung des von Alvensleben schen Familienfideikommisses Neugattersleben, des Graf von der Asseburgschen Familienfideikommisses Falkenstein-Meisdorf und des Freiherr von Bodenhausenschen Familienfideikommisses Burgkemnitz, deren Bestandteile sich zum Teil in Preußen und zum Teil in Anhalt befinden, zu ermöglichen, haben die Preußische und Anhaltische Regierung folgendes vereinbart
" u. a.
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