Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 9-16. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12736).
* Enthält das "Gesetz über änderungen der Dienmst- und Versorgungsbezüge der unmittelbaren Staatsbeamten. Vom 3. Januar 1924", gedruckt unterzeichnet im Preußischen Staatsministerium von "Braun" und "v. Richter". Wichtig war hier, daß diesselben in einer nachfolgenden "Verordnung über eine Erhöhung des Ausgleichszuschlags und der Frauenbeihilfe. Vom 31. Dezember 1923" gleich für ihr Auskommen selbst bemüht waren, gab es doch lt. der angefügten Tabelle zum Grundgehalt in Klasse V mit jährlich 13.500 Goldmark plus Ortszuschlägen eine beruhigende Zukunft. - Stichworte, Besoldung, Maßlosigkeit, vor 100 Jahren.
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