Wilfried Melchior Antiquariat

Gesetz über den Staatsvertrag, betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich.

Vom 26. September 1921.

Berlin den 14. November 1921. S. 519-546 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 12192).
* Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen entsprechend Anlage, jeweils mit genauer Bezeichnung und Endpunkt der Wasserstraße. Beispiel: "73. Storkower Gewässer mit Scharmützel-, Storkower, Wolziger und Lange See. Scharmützelsee / Dahme". Sowie auch eine Liste "Künstliche Wasserstraßen" (Kanäle). Da die Länder in dieser Phase naturgemäß Bauten im Entstehen hatten, sind diese als "Nachweisung der begonnen Bauten" ebenso aufgelistet. Im Anhang Zusatzverträge Deutsches Reich mit jeweils separat: Preußen, Hamburg, Bremen, Lübeck.

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