Gesetz, betreffend die Verlängerung der im §. 7 des Gesetzes, betreffend Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über die Aussonderung des steuerartigen Theils aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 25. Mai 1885 festgesetzten Frist.
Vom 25. April 1887.
Berlin den 1. Juni 1887. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9197).