Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staates stehenden Privateisenbahnen.
Vom 14. April 1887. Und: Verordnung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Umzugskosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen. Vom 15. April 1887. Veröffentlicht:
Berlin den 6. Mai 1887. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9195-9126).