Wilfried Melchior Antiquariat

Gesetz über den Zoll und die Verbrauchs-Steuer von ausländischen Waaren und über den Verkehr zwischen den Provinzen des Staats.

Vom 26sten Mai 1818.

Berlin den 5ten September 1818. S. 65-101 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 482).
* Interessant zur Zollgeschichte, Bedingungen in 27 Paragraphen und anschließender tabellarischer Auflistung nach Warenarten und Gebühren. Jedoch waren die Zollbestimmungen trotz Sichtweise auf diese Verbrauchssteuer noch "in Entwicklung", aber mit der wachsenden Erkenntnis "das Bedürfniß, die Beschränkungen des freien Verkehrs zwischen den verschiedenen Provinzen des Staats selbst aufzuheben" sei. Die Abgabensätze waren noch unterschiedlich für einerseits "Preußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen", sowie andererseits "Westphalen, Cleve, Jülich, Berg und Niederrhein".

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