Berlin, den 7ten Dezember 1816. 2 Blatt mit zwei gegenüberliegenden Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 387).
* Lotterien, Glücksbuden und öffentliche Ausspielungen waren genehmigungspflichtig. Genannt sind desweiteren die Berliner und Königlich Hannoversche Lotterien.
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