Allerhöchste Kabinetsorder vom 29sten Juli 1815., betreffend die auf die Handelsleute zu Danzig und Elbing ausgedehnte Befugniß, mit Ausländern über die künftigen Produkte ihrer Güter gültige Verpfändungs-Kontrakte abzuschließen.
Paris, den 29sten Juli 1815. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 299). * Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Paris.