Berlin den 15sten Juli 1815. 8 Blatt mit sechzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 292). - Stockflecken.
* Als Einblick in die Leistungsabrechnung der Ärzte jener Zeit sind für die Heilberufe Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte, gerichtliche Aerzte und Wundärzte, sowie Thierärzte einzelne Punkte deren Tätigkeit und die Kosten hierfür aufgelistet. - Stichworte aus dem Text: Hausbesuch (ausführlich differenziert), "Für das Setzen eines Tabakrauch-Klystiers", "Für das Impfen der Schutzblattern werden blos die Besuche, für die Operation des Impfen aber nichts bezahlt", für Hebammen eine 15-zeilige Anmerlkung bei den dreizehn verschienden Taxen der Geburtshilfe, "Für das Ausbrennen eines Zahns", "Für die Untersuchung eines Biers, Weins, Brandweines, Liqueurs oder ähnlicher Gegenstände" (Gerichtsmediziner), "Für das Reinigen einer Heerde Schaafe von der Räude...", "Für das Kastiren eines Bayers oder Zuchtsau" usw.
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