Wilfried Melchior Antiquariat

Deklaration vom 10ten Februar 1813., daß die gesetzliche Bestimmung der Königl. Verordnung vom gestrigen Tage über das Dienstalter nur die Verbindlichkeit abmessen, keinesweges aber diejenigen ausschließen soll, die, älter als 24 Jahre, ihr innerer Beruf zu den Waffen führt.

Breslau, den 10ten Februar 1813. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 155).
* Ein Gesetz zur Wehrpflicht in Preußen im Zeitalter der Befreiungskriege.

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