Wilfried Melchior Antiquariat

Bekanntmachung, wodurch sämmtliche Königl. Kassen angewiesen und authorisirt werden, in allen Zahlungen neben der Landesmünze auch die Piaster und das Konventionsgeld anzunehmen.

Vom 17ten Juli 1813.

Berlin, den 17ten Juli 1813. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 186).
* Piaster war eine Währung (Zahlungsmittel) im Osmanischen Reich und daher vor allem in den Grenzländern vorkommend. - Krain, Slowenien, Kroatien, Küstenlande, Kaisertum Österreich usw.

Bestellnummer: 161536

Preis:

10,00 EUR

inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten