Wilfried Melchior Antiquariat

Gesetz wegen des Wasserstaues bei Mühlen, und Verschaffung von Vorfluth.

Vom 15ten November 1811.

Berlin, den 15ten November 1811. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 60).
* Eine Bestimmung durch die Nachteile, welche durch das Aufstauen des Wassers bei den Mühlen und das zeitige Verfahren bei Anordnung der Vorflut für die Landwirtschaft entsteht. 35 Paragraphen. auch über Ablassung von Wasser, Teiche und Seen. - Wassermühlen in Preußen.

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