Königlicher Befehl, wonach beim Militair-Stand, zur Bezahlung von Alimenten, Gehälter unter 400 Thlr. bis zur Hälfte in Anspruch genommen werden können.
Vom 23sten Juli 1811.
Berlin den 26sten August 1811. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 45). * Zahlungsmöglichkeiten für Soldaten in Preußen.