Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr vom 1. April 1896/97 und die Abänderung des Gesetzes vom 30. März 1896..., wegen Ergänzung der Einnahmen des erwähnten Staatshaushalts-Etats.
Vom 18. Januar 1897.
Berlin den 11. Februar 1897. 3 Blatt mit fünf Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9876).