Gesetz, betreffend die Ausübung des dem Staate zustehenden Stimmrechts bei dem Antrage auf Ausdehnung des Unternehmens der Westholsteinischen Eisenbahngesellschaft auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Wesselburen nach Büsum.
Vom 19. Juli 1883.
Berlin den 15. August 1883. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 8945). * Westholsteinische Eisenbahn-Gesellschaft.