Gesetz, betreffend die den Medizinalbeamten für die Besoldung gerichtsärztlicher, medizinal- oder sanitätspolizeilicher Geschäfte zu gewährenden Vergütungen.
Vom 9. März 1872.
Berlin den 30. März 1872. 2 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7986)