Gesetz, betreffend die Ablösung der Reallasten im Gebiete des Regierungsbezirks Wiesbaden und in dem zum Regierungsbezirke Kassel gehörigen vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen.
Vom 15. Februar 1872.
Berlin den 6. März 1872. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 7965)