Berlin den 9. September 1902. 5 Blatt mit zehn Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10390). - Sehr guter Zustand.
* In einem Paragraphen heißt es zum Beispiel, daß die "Stellen der Beamten der Main-Neckar-Bahn, sowie der Hessischen Nebenbahnen Eberstadt-Pfungstadt, Bickenbach-Seeheim und Weinheim-Fürth..." den bisher beteiligten Beamten vorbehalten bleiben. Hessische und Badische Beamte erlangten keinen Anspruch auf genannte Punkte. - Zum 1. Oktober 1902 wurde die Main-Neckar-Eisenbahn-Gesellschaft (MNB) mit dem Staatsvertrag über die Vereinfachung der Eisenbahnverwaltung vom 14. Dezember 1901 als Kondominalbahn zwischen Preußen, Hessen und Baden aufgelöst. Der auf badischem Gebiet liegende Streckenteil kam zu den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen. Der Streckenteil, der auf hessischem Gebiet lag, wurde überwiegend der Direktion Mainz unterstellt (Wikip.).
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