Berlin den 2. Mai 1894. 2 Blatt mit drei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9663).
* Eisenerzbergbau: In diesem Paragraph waren ausgeschlossen das Eisenerz in Neuvorpommern und der Insel Rügen und in den Hohenzollernschen Landen. In dem Herzogtum Schlesien und der Grafschaft Glatz unterlagen diese weiterhin dem Grundstückseigentümer.
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