Verordnung, betreffend die Abänderung beziehungsweise Ergänzung der Bestimmungen über die Tagegelder und Reisekosten der Beamten der Staatseisenbahnen und der unter der Verwaltung des Staats stehenden Privateisenbahnen.
Berlin, den 6. September 1886. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 9162).