Berlin 1886. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9110).
* "Bis zur Verwaltungsreform 1885/86, die zur Eingliederung Frankfurts und seiner Landgemeinden in den Regierungsbezirk Wiesbaden führte, bestand zusätzlich noch der Kommunalständische Verband Frankfurt. Die Reform fasste die Kreise der Regierungsbezirke je zu einem höheren Kommunalverband zusammen, Bezirksverband Kassel bzw. Wiesbaden genannt, die die Aufgaben erfüllten, die sonst ein Provinzialverband übernahm" (Wikip.).
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